Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Gestaltende GmbH

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Gestaltende GmbH, [Adresse] (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

(2) Je nachdem, ob der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten neben den allgemeinen Bestimmungen zusätzlich die besonderen Bestimmungen für Verbraucher (Teil II) oder Unternehmer (Teil III).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Anfragen des Auftraggebers sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Auftragnehmer dar, ein Angebot zu unterbreiten.

(2) Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot, das für die Dauer von 14 Tagen verbindlich ist, sofern im Angebot keine andere Frist genannt wird.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Angebotsfrist schriftlich annimmt. Die Annahme kann per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen.

(4) Sofern der Auftraggeber vom Inhalt des Angebots abweicht, stellt dies ein neues Angebot dar, das der Annahme durch den Auftragnehmer bedarf.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber Designs und Druckdaten gemäß den im Angebot beschriebenen Spezifikationen.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine Beratungsleistungen zu rechtlichen, insbesondere wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtlichen Fragen. Der Auftragnehmer schuldet ferner keine Prüfung, ob die erstellten Designs Schutzrechte Dritter verletzen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Vorlagen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen und Materialien keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von Schutzrechten frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer zur Korrektur übermittelten Zwischenergebnisse zu prüfen und freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen.

§ 5 Freigabeprozess

(1) Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber im Laufe der Projektabwicklung Entwürfe, Zwischenergebnisse oder finalisierte Arbeiten zur Freigabe vor. Die Freigabe kann per E-Mail oder mittels eines vom Auftragnehmer bereitgestellten digitalen Freigabetools erfolgen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vorgelegten Ergebnisse innerhalb einer angemessenen, vom Auftragnehmer gesetzten Frist zu prüfen und entweder freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen. Die Frist beträgt mindestens 5 Werktage, soweit nicht anders vereinbart.

(3) Nach Erteilung der Freigabe durch den Auftraggeber haftet der Auftragnehmer nicht mehr für inhaltliche, sachliche oder rechtliche Fehler, da diese vom Auftraggeber im Rahmen seiner Prüfpflicht hätten erkannt werden müssen.

(4) Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Nachfrist von 3 Werktagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist gilt die Freigabe als erteilt, wenn der Auftraggeber bei Fristbeginn auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.

§ 6 Lieferung und Abnahme

(1) Die Lieferung der finalen Arbeiten erfolgt in der Regel per E-Mail oder durch Bereitstellung zum Download, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Ist eine Abnahme vorgesehen, kann der Auftragnehmer nach Fertigstellung der Leistung den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung wesentliche Mängel schriftlich rügt.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 2.000 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte – Allgemeine Bestimmungen

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Designs und Druckdaten sind urheberrechtlich geschützte Werke. Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich übertragen werden.

(2) Der Umfang der übertragenen Nutzungsrechte richtet sich nach den Bestimmungen in Teil II für Verbraucher und Teil III für Unternehmer.

(3) Der Auftragnehmer hat das Recht, die von ihm erstellten Designs und Druckdaten in seinem Portfolio und zu Werbezwecken zu nutzen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.

(4) Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

§ 9 Gewährleistung – Allgemeine Bestimmungen

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm erstellten Designs und Druckdaten frei von Sachmängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

(2) Farbabweichungen zwischen elektronischer Darstellung und Druck sowie geringfügige Abweichungen innerhalb der branchenüblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für inhaltliche oder rechtliche Fehler, die nach Erteilung der Freigabe durch den Auftraggeber festgestellt werden, sofern diese bei sorgfältiger Prüfung durch den Auftraggeber hätten erkannt werden können.

§ 10 Haftung – Allgemeine Bestimmungen

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen in Teil II für Verbraucher und Teil III für Unternehmer.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und weder aufzuzeichnen, noch an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung des Vertrags gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter [Website-URL] abrufbar ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

II. Besondere Bestimmungen für Verbraucher

§ 14 Verbraucherrechte

(1) Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte bleiben von diesen AGB unberührt.

§ 15 Widerrufsrecht

(1) Dem Verbraucher steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Informationen zum Widerrufsrecht und ein Muster-Widerrufsformular erhält der Verbraucher mit der Auftragsbestätigung.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. individuell gestaltete Druckerzeugnisse).

§ 16 Haftung gegenüber Verbrauchern

(1) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 17 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

(1) Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Sache.

(2) Die gesetzlichen Mängelansprüche des Verbrauchers bleiben unberührt.

§ 18 Zahlungsverzug bei Verbrauchern

(1) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Der Basiszinssatz beträgt aktuell 2,27% (Stand: Januar 2025).

(2) Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 19 Nutzungsrechte für Verbraucher

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Verbraucher an den erstellten Designs und Druckdaten ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

(2) Der Verbraucher ist zur Bearbeitung und Veränderung der Designs und Druckdaten berechtigt, soweit dies für die vereinbarte Nutzung erforderlich ist.

(3) Der Verbraucher ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten Unterlizenzen einzuräumen, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.

III. Besondere Bestimmungen für Unternehmer

§ 20 Unternehmereigenschaft

(1) Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 21 Prüf- und Rügepflicht

(1) Der Unternehmer hat die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

(2) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung als mangelfrei genehmigt.

§ 22 Haftung gegenüber Unternehmern

(1) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungen von Subunternehmern, soweit diese nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers bei der Auswahl und Überwachung beruhen.

§ 23 Gewährleistung gegenüber Unternehmern

(1) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache.

(2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer die Wahl der Art der Nacherfüllung.

§ 24 Zahlungsverzug bei Unternehmern

(1) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Der Basiszinssatz beträgt aktuell 2,27% (Stand: Januar 2025).

(2) Zusätzlich wird eine Pauschale für Beitreibungskosten in Höhe von 40 EUR fällig.

(3) Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 25 Nutzungsrechte für Unternehmer

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Unternehmer an den erstellten Designs und Druckdaten ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

(2) Der Unternehmer ist zur Bearbeitung und Veränderung der Designs und Druckdaten berechtigt, soweit dies für die vereinbarte Nutzung erforderlich ist.

(3) Der Unternehmer ist berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten Unterlizenzen einzuräumen, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Unternehmer jährlich unaufgefordert Auskunft über den Umfang der Werknutzung sowie die erzielten Erträge und Vorteile zu erteilen, soweit dies nach § 32d UrhG erforderlich ist.

§ 26 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Unternehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Unternehmer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 27 Gerichtsstand

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Januar 2025

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